Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 Definitionen

1. Horti Experience wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Dienstleister bezeichnet. Horti Experience handelt auch unter dem Namen Home & Garden Inspirations in Bezug auf ihre Online-Werbeplattform.
2. Die Gegenpartei des Dienstleisters wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Auftraggeber bezeichnet.
3. Parteien sind der Dienstleister und der Auftraggeber zusammen.
4. Der Vertrag bezieht sich auf den Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Dienstleisters.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.
3. Der Vertrag enthält für den Dienstleister stets eine Bemühungspflicht, keine Erfolgspflicht.

Artikel 3 Zahlung

1. Zahlungen erfolgen wie in der Auftragsbestätigung/Dienstleistungsvereinbarung beschrieben. Zahlt der Auftraggeber nicht rechtzeitig, so gerät er in Verzug. Bleibt der Auftraggeber im Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
2. Bleibt der Auftraggeber im Verzug, wird der Dienstleister das Inkasso einleiten. Die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber. Ist der Auftraggeber in Verzug, schuldet er dem Dienstleister die gesetzliche (Handels-)Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und sonstige Schäden. Die Inkassokosten werden gemäß der Entscheidung über die Vergütung von außergerichtlichen Inkassokosten berechnet.
3. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Auftraggebers sind die Forderungen des Dienstleisters gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig.
4. Verweigert der Auftraggeber die Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Dienstleister, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Dienstleister zu zahlen.

Artikel 4 Preisindexierung

1. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Stundensätze basieren auf dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisniveau. Der Dienstleister ist berechtigt, die dem Auftraggeber zu berechnenden Vergütungen jährlich zum 1. Januar anzupassen.
2. Der Auftraggeber muss in jedem Fall schriftlich einer Erhöhung der Kosten und Stundensätze zustimmen, soweit diese Erhöhung auf der folgenden Indexierungsklausel basiert: Die neuen Vergütungen werden durch Multiplikation der bestehenden Preise mit einem Bruchteil festgelegt, dessen Zähler der für den April vor der Erhöhung geltende Index ist und dessen Nenner der für den April des Vorjahres geltende Index ist. Die Indexwerte sind die Preisindexwerte der Konsumausgaben (CPI), alle Haushalte, veröffentlicht vom Statistischen Zentralamt in Den Haag.

Artikel 5 Angebote, Offerten und Preise

1. Die Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
2. Lieferzeiten in Angeboten sind indikativ und berechtigen den Auftraggeber bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies müssen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
4. Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis zuzüglich der geschuldeten Mehrwertsteuer und etwaigen anderen staatlichen Abgaben.

Artikel 6 Honorar des Dienstleisters

1. Die Parteien können bei Vertragsabschluss einen festen Preis vereinbaren.
2. Wird kein fester Preis vereinbart, wird das Honorar auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden berechnet. Das Honorar wird nach den üblichen Stundensätzen des Dienstleisters berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeiten ausführt, es sei denn, es wurde ein abweichender Stundensatz vereinbart.

Artikel 7 Informationsbereitstellung durch den Auftraggeber

1. Der Auftraggeber stellt alle Informationen zur Verfügung, die für die Ausführung des Auftrags relevant sind.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister alle Daten und Unterlagen, die dieser zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags für notwendig erachtet, rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung zu stellen.
3. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, sofern sich aus der Art des Auftrags nichts anderes ergibt.
4. Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von jeglichen Schäden frei, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels ergeben.
5. Sofern der Auftraggeber dies verlangt, gibt der Dienstleister die entsprechenden Unterlagen zurück.
6. Werden die vom Dienstleister geforderten Daten und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrags, so trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten und Honorare.

Artikel 8 Widerruf des Auftrags

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag an den Dienstleister jederzeit zu kündigen, unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist von mindestens einem Monat und/oder der Mindestlaufzeit der abgenommenen Dienstleistung.
2. Wenn der Auftraggeber den Auftrag widerruft, ist er verpflichtet, den fälligen Lohn und die entstandenen Kosten des Dienstleisters zu bezahlen.
3. Der Dienstleister stellt innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags eine Abschlussrechnung aus.

Artikel 9 Ausführung des Vertrages

1. Der Dienstleister führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des guten Handwerks aus.
2. Der Dienstleister ist berechtigt, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
3. Die Ausführung erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Zustimmung sowie nach Zahlung des gegebenenfalls vereinbarten Vorschusses.
4. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass der Dienstleister rechtzeitig mit der Ausführung des Auftrags beginnen kann.

Artikel 10 Vertragsdauer

1. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Art des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Haben die Parteien während der Laufzeit des Vertrages eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart, so ist dies niemals eine verbindliche Frist. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber den Dienstleister schriftlich in Verzug setzen.

Artikel 11 Vertragsänderung

1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrages herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu erbringenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend anpassen.
2. Wenn die Parteien vereinbaren, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, kann dies den Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung beeinflussen. Der Dienstleister wird den Auftraggeber so schnell wie möglich darüber informieren.
3. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen, wird der Dienstleister den Auftraggeber im Voraus schriftlich darüber informieren.
4. Wenn die Parteien ein festes Honorar vereinbart haben, gibt der Dienstleister an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Honorars führen wird.
5. Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Dienstleister keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die ihm zuzuschreiben sind.

Artikel 12 Höhere Gewalt

1. Zusätzlich zu den Bestimmungen des Artikels 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt, dass ein Versäumnis des Dienstleisters bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber dem Dienstleister nicht zugerechnet werden kann, wenn es sich um eine vom Willen des Dienstleisters unabhängige Situation handelt, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise verhindert oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen vernünftigerweise nicht vom Dienstleister verlangt werden kann. Zu diesen Umständen zählen auch das Versagen von Lieferanten oder anderen Dritten, Stromausfälle, Computerviren, Streiks und Arbeitsunterbrechungen.
2. Tritt eine Situation wie die oben beschriebene ein, wodurch der Dienstleister seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Dienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Dauert die in dem vorherigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage an, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
3. Der Dienstleister ist in dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fall nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, auch nicht, wenn der Dienstleister infolge der höheren Gewalt einen Vorteil erlangt.

Artikel 13 Verrechnung

1. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht, eine Schuld gegenüber dem Dienstleister mit einer Forderung gegenüber dem Dienstleister zu verrechnen.

Artikel 14 Aussetzung

1. Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht, die Erfüllung einer aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtung auszusetzen.

Artikel 15 Übertragung von Rechten

1. Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit dinglicher Wirkung im Sinne des Artikels 3:83 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 16 Verjährung von Ansprüchen

1. Jedes Recht auf Schadenersatz durch den Dienstleister erlischt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, das die Haftung direkt oder indirekt verursacht. Dies schließt nicht das in Artikel 6:89 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegte aus.

Artikel 17 Versicherung

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Sachen ordnungsgemäß gegen Brand, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten.
2. Der Auftraggeber wird auf erstes Verlangen die Police dieser Versicherungen zur Einsicht vorlegen.

Artikel 18 Haftung für Schäden

1. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben, es sei denn, der Dienstleister hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2. Wenn der Dienstleister dem Auftraggeber einen Schadenersatz schuldet, beträgt der Schadenersatz nicht mehr als das monatlich vereinbarte Honorar.
3. Jede Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages ergeben, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall durch die abgeschlossene (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der betreffenden Police erhöht.
4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Dienstleister für Schäden haftbar gemacht wird, die direkt oder indirekt aus dem nicht ordnungsgemäßen Funktionieren der vom Dienstleister bei der Ausführung des Auftrags verwendeten Ausrüstung, Software, Datenbanken, Register oder anderer Materialien resultieren.
5. Die Haftung des Dienstleisters für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder seiner leitenden Angestellten verursacht wurden, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 19 Haftung des Auftraggebers

1. Wird ein Auftrag von mehreren Personen erteilt, so haften diese gesamtschuldnerisch für die Beträge, die dem Dienstleister aus diesem Auftrag geschuldet werden.
2. Wird ein Auftrag unmittelbar oder mittelbar von einer natürlichen Person im Namen einer juristischen Person erteilt, so kann diese natürliche Person auch privat als Auftraggeber angesehen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese natürliche Person als (Mit-)Entscheider der juristischen Person betrachtet werden kann. Bei Zahlungsverzug durch die juristische Person haftet die natürliche Person daher persönlich für die Bezahlung der Rechnung, unabhängig davon, ob diese im Namen einer juristischen Person oder des Auftraggebers als natürliche Person oder beider ausgestellt wurde.

Artikel 20 Freistellung

1. Der Dienstleister stellt den Auftraggeber von allen Forderungen und sonstigen Ansprüchen Dritter und den daraus resultierenden Schäden frei, die auf einem Verstoß der Gegenpartei gegen diesen Vertrag oder auf anderem Verhalten oder Unterlassen des Dienstleisters beruhen. Diese Freistellung gilt unbeschadet der in den vorstehenden Artikeln angegebenen Haftungsbestimmungen.
2. Diese Freistellung gilt nicht, wenn dem Dienstleister die Rechte, auf denen eine solche Forderung beruht, nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.

Artikel 21 Beschwerdepflicht

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister etwaige Beschwerden über die erbrachten Leistungen unverzüglich mitzuteilen. Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten, damit der Dienstleister angemessen reagieren kann.
2. Ist eine Beschwerde begründet, ist der Dienstleister nur verpflichtet, die Arbeiten erneut wie vereinbart auszuführen.

Artikel 22 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

1. Die beim Dienstleister befindlichen und gelieferten Sachen und Teile bleiben Eigentum des Dienstleisters, bis der Auftraggeber den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann der Dienstleister sein Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Sachen zurücknehmen.
2. Werden die vereinbarten im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat der Dienstleister das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis die vereinbarte Zahlung erfolgt ist. In diesem Fall liegt Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Dienstleister in diesem Fall nicht angelastet werden.
3. Der Dienstleister ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
4. Der Dienstleister verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Auftraggeber gelieferten Sachen gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und die Police auf erstes Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
5. Sind die Sachen noch nicht geliefert worden, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart bezahlt worden, hat der Dienstleister das Recht auf Zurückbehaltung. Die Sachen werden erst geliefert, wenn der Auftraggeber vollständig und vertragsgemäß gezahlt hat.
6. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder eines Zahlungsaufschubs des Auftraggebers sind die Verpflichtungen des Auftraggebers sofort fällig.

Artikel 23 Anwendbares Recht

1. Auf diesen Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Der niederländische Richter ist zuständig.

Artikel 24 Geistiges Eigentum

1. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, behält der Dienstleister alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Design- und Modellrechte usw.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern mit Informationen oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, Modellen usw.
2. Die genannten geistigen Eigentumsrechte dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Dienstleisters nicht kopiert, Dritten gezeigt und/oder zur Verfügung gestellt oder auf andere Weise verwendet werden.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung der ihm vom Dienstleister zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen. Unter vertraulichen Informationen sind jedenfalls die in diesem Artikel genannten Informationen sowie die Geschäftsgeheimnisse zu verstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sein Personal und/oder Dritte, die an der Ausführung dieses Vertrages beteiligt sind, schriftlich zur Geheimhaltung gemäß den Bestimmungen dieser Klausel zu verpflichten.

Artikel 25 Streitbeilegung

1. Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Noord-Holland vorgelegt.